Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ebnet den Weg für eine Altersfreigabe von Online-Spielen durch die USK. Damit können Spiele, die ausschließlich online ablaufen, erstmals mit rechtlicher Grundlage nach Altersklassen gekennzeichnet werden. Eine Selbstklassifizierung durch die Spielehersteller selbst soll ebenfalls möglich sein.
Jugendschutz: Die freiwillige Alterskennzeichnung für Online-Spiele kommt 2011
Geschrieben von Carolin Stephan am 28.03.2017 um 09:10 Uhr
Am Donnerstag haben die Ministerpräsidenten der Länder den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bestätigt, der im Januar 2011 gültig wird. Damit hat die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) eine rechtlich verbindliche Grundlage, um auch Altersfreigaben für Online-Spiele auszusprechen.
Nach dem Vorbild in anderen Ländern Europas will die USK auch die Selbstklassifizierung durch die Entwickler und Publisher selbst ermöglichen. Über einen Fragebogen können die Firmen ihre Spiele dann selbst in Altersklassen einordnen. Allerdings liegt die Verantwortung der Freigabe nicht mehr allein bei der USK, auch andere Institutionen können nach eigenen Verfahren eine Altersfreigabe erteilen.