Einem Artikel in der Onlineausgabe der Korea Times zufolge planen die Behörden des ostasiatischen Staates ein landesweites Handelsverbot für virtuelle Güter. Ein entsprechender Gesetzentwurf vom Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus werde nächsten Monat veröffentlicht. Das Vorhaben soll bereits für die zweite Hälfte des Jahres in Kraft treten und würde bedeuten, dass viele Onlinespiele in Südkorea illegal werden könnten. Auch Haftstrafen von bis zu fünf Jahren sind dabei in Erwägung gezogen worden.
Südkorea: Bald kein Item-Handel mehr in Onlinespielen?
Ziel des Verbots seien spezielle Programme, die Charaktere in Online-Rollenspielen automatisch auf die Suche nach Ingame-Gegenständen schicken. Mittlerweile würden diese Programme für über 60 Prozent des Item-Handels in koreanischen Spielen verantwortlich sein. Auch in Arcade-Games nehme der Tausch von Echtgeld gegen virtuelle Waren bedrohliche Ausmaße an, so das Ministerium im Artikel weiter.
Welche Auswirkungen bringt der Gesetzentwurf mit sich? Dem Artikel zufolge bezieht sich das Verbot auf die Nutzung der automatischen Programme. Das geplante Gesetz solle zudem Studenten davon abhalten, ihre Zeit zu verschwenden. Der Item-Handel insgesamt würde zu zahlreichen gesellschaftlichen Problemen, etwa Jugendkriminalität führen, somit seien Maßnahmen notwendig. Da sich die meisten Free-2-Play Spiele auch in Korea ausschließlich über einen Item-Shop finanzieren, würde ein Verbot der Transaktionen das Aus vieler Browser- und Clientgames bedeuten. Betroffen wären auch Bezahlspiele mit Auktionshäusern wie Diablo 3, die dann auf andere Monetarisierungsmöglichkeiten ausweichen müssten.
Südkoreanische Behörden haben mit ungewöhnlichen Gesetzesvorhaben schon in der Vergangenheit mehrfach für Aufsehen gesorgt. Um den übermäßigen Spieltrieb unter Jugendlichen einzudämmen, wurde bereits ein Nachtspielverbot durchgesetzt. Anfang 2012 ging zudem ein Vorschlag durch die Presse, die Spielzeit Minderjähriger auf maximal drei Stunden pro Tag gesetzlich zu beschränken.
Quelle: Englische Ausgabe Korean Times